Deutschkurse & Texterdienste | Dr. Thomas Hock | Frankfurt am Main
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Übersicht
§ 1 Vorbemerkung
§ 2 Anmeldung
§ 3 Entgelte und Zahlung
§ 4 Mindestteilnehmer/-innenzahl
§ 5 Personenbezogene Entgeltermäßigung
§ 6 Abmeldung, Erstattung und Durchführung
§ 7 Kündigung durch textkontext
§ 8 Teilnahmebescheinigung
§ 9 Prüfungen, Prüfungsbescheinigungen und Prüfungsgebühren
§ 10 Urheberschutz
§ 11 Datenschutz
§ 12 Haftung
§ 13 Gültigkeit
§ 1 Vorbemerkung
Wer sich zu einer der Veranstaltungen von textkontext (Dr. Thomas Hock, im Folgenden: textkontext) anmeldet, erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültige Hausordnung des Veranstaltungsortes an.
§ 2 Anmeldung
(1) Die Anmeldung erfolgt persönlich oder schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars. Folgende Angaben sind unbedingt nötig: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Kursbezeichnung bzw. Kursnummer, Buchungszeitraum und Unterschrift.
(2) Sofern ein Dritter (Arbeitgeber, Behörde o.a.) das Entgelt und etwaige besondere Kosten übernimmt, ist die Vorlage einer schriftlichen (formlosen) Kostenübernahmeerklärung erforderlich, die folgende Angaben enthält: Name und Anschrift der Firma/ Behörde, Name, Anschrift, und Telefonnummer des/ der Teilnehmer/in, sowie der Kurstitel bzw. die Kursnummer.
(3) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erhält nach dem Anmeldeschluss eine Rechnung über die anfallende Kursgebühr. Eine verbindliche Anmeldung liegt erst dann vor, wenn die Kursgebühr gezahlt wurde. Nach der Zahlung der Kursgebühr erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin eine Anmeldebestätigung. Anmeldebestätigungen werden nur für einen bereits bezahlten Zeitraum ausgestellt.
(4) Anmeldefristen gelten bei allen Veranstaltungen, bei denen dies ausdrücklich vermerkt ist.
(5) textkontext kann die Annahme der Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Sofern kein Vertrag zustande kommt, bestehen beiderseits auch keine Ansprüche.
§ 3 Entgelte und Zahlung
(1) Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin - unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme - zur Zahlung des im Programm (und auf dem Anmeldeformular) ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten.
(2) Die Höhe des jeweils zu zahlenden Entgeltes ist dem Programm zu entnehmen. Rechtsgültig ist der auf dem Anmeldeformular ausgewiesene Betrag.
(3) Ratenzahlungen werden nicht akzeptiert. Es ist bei mehrmonatigen Intensivkursen jedoch möglich, einzelne Monate zu buchen. Anmeldebestätigungen werden in diesem Fall ebenfalls nur für den bezahlten Monat ausgestellt.
(4) Eine Anmeldegebühr wird nicht erhoben.
§ 4 Mindestteilnehmer/-innenzahl
Die Kurse haben eine Mindestteilnehmerzahl von vier Personen. Wird diese Zahl unterschritten, so findet die Veranstaltung grundsätzlich nicht statt; eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer und Teilnehmerinnen bestehen nicht. Wenn eine Veranstaltung trotz Unterschreitens der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden soll, wird mit den Teilnehmern und Teilnehmerinnen geklärt, ob und zu welchen Modalitäten der Kurs durchgeführt werden soll. Mögliche Modalitäten sind z.B. eine Änderung der Veranstaltungsdauer oder des Veranstaltungsyps oder ein etwaiger Entgeltaufschlag. Die Bereitschaft der Teilnehmer und Teilnehmerinnen hierzu muss schriftlich erklärt werden.
§ 5 Personenbezogene Entgeltermäßigung
(1) Entgeltermäßigung bzw. Entgeltbefreiung werden nur dort gewährt, wo dies im Programm und in der Anmeldung ausdrücklich angekündigt ist. Auf Materialkosten werden keine Ermäßigungen gewährt.
(2) Ein Ermäßigungsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Wo Entgeltermäßigungen geltend gemacht werden, muss dies vor dem ersten Kurstermin geschehen, da die Überweisung der Kursgebühr grundsätzlich vor Veranstaltungsbeginn erfolgt sein muss. Sollten bei einer schriftlichen Anmeldung die Ermäßigungsnachweise nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden, so wird das volle Entgelt fällig.
(3) Eine Ermäßigung aufgrund Sozialhilfebezuges oder Arbeitslosigkeit kann gegen Vorlage eines entsprechenden aktuellen Nachweises, der nicht älter als drei Monate ist, gewährt werden.
§ 6 Abmeldung, Erstattung und Durchführung
(1) Eine Abmeldung ist persönlich zu den Sprechzeiten von textkontext oder schriftlich unter Angabe der Bankverbindung möglich. Maßgebend für die Bearbeitung ist das Datum des Poststempels; liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, gilt der Eingangstag bei textkontext abzüglich zweier Werktage. Die Abmeldung wird von textkontext schriftlich bestätigt. Es gelten folgende Regelungen:
a) Bei Abmeldung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.
b) Bei späterer Abmeldung bis einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr i.H.v. 30% des Entgeltes, mindestens jedoch von 10 Euro erhoben. Entgelte unter 10 Euro werden in voller Höhe fällig. Ein Anspruch auf Erstattung der besonderen Kosten besteht nicht.
c) Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der besonderen Kosten.
(2) Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet, wenn eine Veranstaltung von textkontext abgesagt werden muss. Dies gilt nicht in vollem Umfang bei Anmeldungen, die mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden sind. In diesem Fall werden pauschal 50 Euro zur Deckung der Kosten einbehalten.
(3) Der Unterricht wird von oder unter Anleitung von Thomas Hock durchgeführt. Ein ausschließlicher Anspruch auf Unterricht durch Thomas Hock besteht jedoch nicht. Dies gilt insbesondere im Falle von Krankheit, Dienstreisen, Urlaub usw. sowie für Kurse, die aufgrund hoher Teilnehmerzahl geteilt oder neu anberaumt werden.
(4) Erstattungen können nur unbar per Überweisung oder Einzahlung auf das Konto der Hausbank erfolgen. Zahlungen per Kreditkarte, Scheck o.ä. werden nicht akzeptiert.
(5) Über Anfragen nach Ermäßigungen und Erstattungen in besonderen Härten entscheidet textkontext im Einzelfall.
§ 7 Kündigung durch textkontext
textkontext kann dem Teilnehmer / der Teilnehmerin aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer / die Teilnehmerin trotz schriftlicher Ermahnung gegen die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte verstößt oder den Ablauf einer Veranstaltung nachhaltig stört bzw. die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Ermahnung. Nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung durch textkontext erfolgt keine Entgelterstattung.
§ 8 Teilnahmebescheinigung
(1) Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme auf Wunsch bescheinigt werden. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist grundsätzlich nur bis spätestens sechs Monaten nach Veranstaltungsende möglich, kann aber auf besonderen Wunsch und triftigen Gründen in Ausnahmefällen auch später erfolgen. Die erst- und einmalige Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist kostenfrei, sofern sie innerhalb von sechs Monaten nach Veranstaltungsende ausgestellt wird. In allen anderen Fällen kann textkontext ein angemessenes Entgelt verlangen.
(2) Vorab-Bestätigungen über die Teilnahme an einem dreimonatigen Intensivkurs zur Vorbereitung auf den Hochschulzugang können von textkontext nur bei Erfüllung folgender Bedingungen erteilt werden:
a) die Kursgebühr ist unwiderruflich auf dem angegebenen Hausbankkonto des Sprachkursanbieters eingegangen.
b) Der Kursteilnehmer / die Kursteilnehmerin muss angemessene Sprachkenntnisse nachweisen. Dies kann durch ein entsprechendes Zertifikat eines anderen Sprachkursanbieters erfolgen, wenn dies nicht älter als drei Monate ist. Entscheidend ist aber die Einschätzung des Sprachniveaus durch textkontext, z.B. auf Basis eines kurzen Einstufungstests.
Sofern seitens textkontext Zweifel daran bestehen, dass der potentielle Kursteilnehmer / die potentielle Kursteilnehmerin ein angemessenes Ausgangsniveau erreicht hat, kann textkontext einen aktuellen Nachweis des Sprachniveaus abverlangen. Dies ist auch durch die Teilnahme an einer entsprechenden Sprachprüfung als Externer bei textkontext möglich.
§ 9 Prüfungen, Prüfungsbescheinigungen und Prüfungsgebühren
(1) Auf Wunsch kann textkontext Prüfungen zum Nachweis des Sprachniveaus durchführen und eine entsprechende Prüfungsbescheinigung ausstellen. Die Prüfungsbescheinigung orientiert sich an dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) und gibt Auskunft über das allgemeine Sprachniveau des Prüflings. Sie bescheinigt generell und ausdrücklich keine Äquivalenz mit national, europaweit und international anerkannten Zertifikaten, die von lizenzierten und akkreditierten Prüfungszentren durchgeführt werden. Dementsprechend kann textkontext keine Gewähr dafür geben, dass die Sprachprüfung von anderen Sprachinstituten sowie privaten oder öffentlichen Einrichtungen anerkannt wird.
(2) Die Prüfung ist für Interne (Teilnehmer / Teilnehmerinnen an laufenden textkontext-Kursen) kostenlos. Für Externe beträgt die Gebühr 50 Euro. Die Prüfungsgebühr ist im Voraus zu überweisen und auch dann zu zahlen, wenn der Prüfling die Prüfung nicht besteht.
(3) Die Sprachprüfungen prüfen die Fähigkeiten und Fertigkeiten Leseverstehen, Grammatische Strukturen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck und gliedern sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Art, Durchführung und Umfang der Prüfungen orientieren sich an den für die jeweiligen Kursstufen vorgesehenen allgemein anerkannten Prüfungen. Als Hilfsmittel ist ein einsprachiges Deutschwörterbuch in der Druckversion zugelassen. Die Gesamtnote setzt sich anteilig und gleichgewichtig aus den fünf Einzelnoten in den fünf geprüften Prüfungsteilen zusammen. Die Einzel- und Gesamtnoten werden in der Regel in Prozent angegeben. Auf Wunsch können zusätzlich zu den Prozentangaben auch andere Formen der Notengebung gewählt werden. In jedem Fall wird das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Prüfung auf dem Sprachzertifikat verzeichnet.
§ 10 Urheberschutz
(1) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung durch textkontext nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden und verbleibt dann im Eigentum von textkontext, wenn der Kursleiter eigens darauf hinweist und zur Rückgabe auffordert.
(2) Bei Kursen, in denen elektronische Medien zum Einsatz kommen, hat jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software und sonstiger elektronischer Daten und Datenträger unzulässig sind.
§ 11 Datenschutz
textkontext ist an die Regelungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung gebunden. textkontext setzt keine automatisierte Datenverarbeitung ein, erfasst aber bei der Anmeldung folgende Daten elektronisch: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Kursnummer, Kurstermin, Kurstitel und Entgelt. Bei eventuell nötiger Rückzahlung des Entgelts wird auch die Bankverbindung erfasst und an die Hausbank von Thomas Hock übermittelt. Durch Unterschrift auf der Anmeldekarte stimmen die Teilnehmer/ Teilnehmerinnen der Verarbeitung der Daten zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.
§ 12 Haftung
textkontext haftet für Schäden, die dem Teilnehmer / der Teilnehmerin durch den Besuch von Veranstaltungen von textkontext entstehen, nur, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Ein etwaiges Mitverschulden des Teilnehmers / der Teilnehmerin wirkt sich anspruchsmindernd aus.
§ 13 Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für textkontext treten in der hier verfassten Form am 01. Januar 2010 in Kraft. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.
Frankfurt am Main, 01. Januar 2010
Dr. Thomas Hock
textkontext
Deutschkurse & Texterdienste